Am 22.10.2025 findet in Leinefelde eine Fortbildungsveranstaltung für unsere Sportvereine statt, die sich mit dem Thema "Aktuelles Steuerrecht für Sportvereine" auseinandersetzt
Ort: Leinefelde, Cafeteria der Staatlichen Berufsbildenden Schule Eichsfeld (SSBS), Goethestraße 18
Jährlich lobt der Landessportbund in Zusammenarbeit mit der VR-Bank den Wettbewerb „Sterne des Sports“ im Freistaat Thüringen aus. Hierfür können sich Vereine bewerben, die sich durch herausragendes Engagement in unsere Gesellschaft einbringen.
In diesem Jahr fand die Preisverleihung am 21.10. im Festsaal des Erfurter Rathauses statt. Mit dabei war mit dem SV Kraftverkehr Heiligenstadt auch ein Eichsfelder Verein. Er landete mit dem Projekt „Aus kleinen Schritten werden große Sprünge – weil Kinder mehr verdienen als nur Bewegung” auf einem tollen vierten Platz und wurde dafür mit einem Förderpreis in Höhe von 500 € ausgezeichnet.
Am gestrigen Mittwoch war der Staatssekretär für Ehrenamt und Sport, David Möller, in der Geschäftsstelle des Kreissportbundes Eichsfeld zu einem intensiven Arbeitsgespräch zu Gast. Anschließend besuchte er mit Vetretern des LSB und KSB die SG Blau-Weiß Ershausen.
Kooperationen zwischen Sportvereinen, Kindertagesstätten und Schulen geben eine Chance, um mehr Bewegung in den Alltag von Kindern und Jugendlichen zu bringen und gleichzeitig den eigenen Verein zukunftsfähig aufzustellen. Gemeinsam mit dem Thüringer Bildungsministerium unterstützen der Landessportbund Thüringen und die Thüringer Sportjugend auch 2025 diese wichtigen Partnerschaften mit einer finanziellen Förderung.
Für die Kooperationen von Sportvereinen mit Kindergärten, Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen und Förderzentren gibt es je 300 €. Kooperationen zwischen Sportvereinen und Regelschulen, Gymnasien beziehungsweise berufsbildenden Schulen werden mit 150 € gefördert. Ein Verein kann mehrere Kooperationen eingehen. Das Geld kann für Materialien/Sportgeräte sowie für die Honorierung von Übungsleitern eingesetzt werden. Kriterium für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung ist u.a., dass ein wöchentliches Sportangebot von einem lizensierten Übungsleiter angeleitet wird und mindestens 8 (Kindergarten) bzw. 12 Teilnehmer (Schule) daran teilnehmen.